ECE R10.05 RE Grenzwerte
Gestrahlte Störaussendung – Breitband- und Schmalbandgrenzwerte
Anforderungen an die gestrahlte Störaussendung (RE) für Fahrzeuge und Komponenten gemäß E-Kennzeichen ECE R10.05, einschließlich Schmalband- (Avg) und Breitband-Grenzwerte (QP).
Müssen Sie Einheiten für diesen Standard umrechnen?
Probieren Sie unseren kostenlosen RF-50Ω-Rechner und Spannungs-Umrechner. Konvertieren Sie sofort zwischen dBµV, dBm, V/m und mehr.
So lesen Sie die Referenz für abgestrahlte Aussendungen nach UN-Regelung Nr. 10
Aufgabe
Diese Seite dient der R10-Referenz für die abgestrahlte Aussendung von Fahrzeugen, bei der Breitband- und Schmalbandzeilen unterschiedliche Empfängerfragen beantworten. 10 m Geometrie, Detektor, Bandbreite, Schrittweite und Verweilzeit bilden einen gemeinsamen Prüfaufbau.
Vor dem Vergleich auswählen
Bestätigen Sie vor der Bewertung der Reserve den Fahrzeugkontext der abgestrahlten Aussendung und behalten Sie den Abstand von 10 m bei. Die Referenz von 30–1 000 MHz verwendet dBµV/m, 120 kHz Empfängerbandbreite, maximal 50 kHz Schritt und mindestens 5 ms Scanzeit; Breitband-Quasi-Peak und Schmalband-Mittelwert sind getrennt.
Bedeutung der angezeigten Zeilen
- Fahrzeuggeometrie und Einheit
- Die Referenz ist ein 10-m-Vergleich der abgestrahlten Fahrzeugaussendung von 30–1 000 MHz in dBµV/m.
- Detektor und Bandbreite
- Im codierten Kontext verwendet Breitband Quasi-Peak und Schmalband den Mittelwert; die Empfängerbandbreite beträgt 120 kHz und bleibt mit der Methode verbunden.
- Scanbedingungen
- Maximal 50 kHz Schrittweite und mindestens 5 ms Scanzeit beschreiben die Empfängerabdeckung; sie sind keine zusätzlichen Feldstärkegrenzwerte.
Häufige Fehlinterpretation
10 m, 120 kHz Bandbreite, 50 kHz Schritt und 5 ms Scanzeit bilden gemeinsam den Messkontext und sind keine vier unabhängigen Grenzwerte. Sie dürfen nicht in eine CE-Lademessung übertragen oder die Fahrzeuggeometrie still geändert werden.
Grenze dieser Referenz
EMCCalc fasst das UNECE-Quellenregister zu UN-Regelung Nr. 10 und den codierten R10.05-Empfängerkontext zusammen. Maßgeblich bleiben Revision, Anhang, Genehmigungsplan und vollständige gesetzliche Messmethode.
Inhaltlich geprüft:
Quelle und Prüfung
- Primärquelle
-
UNECE — Quellenregister der UN-Regelung Nr. 10 Revision 5, Anhang 7 / Anlage 4; Referenzgrenzwerte für gestrahlte Störaussendungen des Fahrzeugs und Empfängereinstellungen
- Anwendungsbereich
- Fahrzeuge und elektrische/elektronische Unterbaugruppen im Genehmigungskontext der anwendbaren Fassung der Regelung Nr. 10.
- Vor dem Vergleich prüfen
-
- 30–1 000 MHz
- 10 m Antennen-Fahrzeug-Abstand für den Schmalband-Referenzgrenzwert des Fahrzeugs
- Breitband: Quasi-Peak; Schmalband: Mittelwert
- 120 kHz Empfängerbandbreite; 50 kHz maximale Schrittweite; 5 ms minimale Scanzeit
- dBµV/m
- Für die zutreffende Geometrie den zitierten Regelungsanhang und Genehmigungsprüfplan verwenden.
- Letzte Prüfung von Quellenlink und Kontext
- Prüfmethode
- Quellenlink, Ausgaben-/Abschnittsverweis und Messkontext wurden mit den hier angezeigten Werten abgeglichen. Diese Referenz ist keine formelle Konformitätsbewertung oder Zertifizierung.
Technische Einordnung
Vor einer Konformitätsentscheidung passenden Fahrzeug-/Komponentenumfang, Normausgabe, Klasse, Methode, Empfängereinstellung und vollständigen Prüfplan auswählen.