E
EMC

ECE R10.05 RE Grenzwerte

Gestrahlte Störaussendung – Breitband- und Schmalbandgrenzwerte

Anforderungen an die gestrahlte Störaussendung (RE) für Fahrzeuge und Komponenten gemäß E-Kennzeichen ECE R10.05, einschließlich Schmalband- (Avg) und Breitband-Grenzwerte (QP).

Visualisierungskurve der Grenzwerte
Pegel in dB(µV/m).
Frequenz MHz
Breitband (QP)
Schmalband (AV)
30 to 75 62-25.13*log(F/30) 52-25.13*log(F/30)
75 to 400 52+15.13*log(F/75) 42+15.13*log(F/75)
400 to 1000 63 53

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So lesen Sie die Referenz für abgestrahlte Aussendungen nach UN-Regelung Nr. 10

Aufgabe

Diese Seite dient der R10-Referenz für die abgestrahlte Aussendung von Fahrzeugen, bei der Breitband- und Schmalbandzeilen unterschiedliche Empfängerfragen beantworten. 10 m Geometrie, Detektor, Bandbreite, Schrittweite und Verweilzeit bilden einen gemeinsamen Prüfaufbau.

Vor dem Vergleich auswählen

Bestätigen Sie vor der Bewertung der Reserve den Fahrzeugkontext der abgestrahlten Aussendung und behalten Sie den Abstand von 10 m bei. Die Referenz von 30–1 000 MHz verwendet dBµV/m, 120 kHz Empfängerbandbreite, maximal 50 kHz Schritt und mindestens 5 ms Scanzeit; Breitband-Quasi-Peak und Schmalband-Mittelwert sind getrennt.

Bedeutung der angezeigten Zeilen

Fahrzeuggeometrie und Einheit
Die Referenz ist ein 10-m-Vergleich der abgestrahlten Fahrzeugaussendung von 30–1 000 MHz in dBµV/m.
Detektor und Bandbreite
Im codierten Kontext verwendet Breitband Quasi-Peak und Schmalband den Mittelwert; die Empfängerbandbreite beträgt 120 kHz und bleibt mit der Methode verbunden.
Scanbedingungen
Maximal 50 kHz Schrittweite und mindestens 5 ms Scanzeit beschreiben die Empfängerabdeckung; sie sind keine zusätzlichen Feldstärkegrenzwerte.

Häufige Fehlinterpretation

10 m, 120 kHz Bandbreite, 50 kHz Schritt und 5 ms Scanzeit bilden gemeinsam den Messkontext und sind keine vier unabhängigen Grenzwerte. Sie dürfen nicht in eine CE-Lademessung übertragen oder die Fahrzeuggeometrie still geändert werden.

Grenze dieser Referenz

EMCCalc fasst das UNECE-Quellenregister zu UN-Regelung Nr. 10 und den codierten R10.05-Empfängerkontext zusammen. Maßgeblich bleiben Revision, Anhang, Genehmigungsplan und vollständige gesetzliche Messmethode.

Inhaltlich geprüft:

Quelle und Prüfung

Primärquelle

UNECE — Quellenregister der UN-Regelung Nr. 10 Revision 5, Anhang 7 / Anlage 4; Referenzgrenzwerte für gestrahlte Störaussendungen des Fahrzeugs und Empfängereinstellungen

Anwendungsbereich
Fahrzeuge und elektrische/elektronische Unterbaugruppen im Genehmigungskontext der anwendbaren Fassung der Regelung Nr. 10.
Vor dem Vergleich prüfen
  • 30–1 000 MHz
  • 10 m Antennen-Fahrzeug-Abstand für den Schmalband-Referenzgrenzwert des Fahrzeugs
  • Breitband: Quasi-Peak; Schmalband: Mittelwert
  • 120 kHz Empfängerbandbreite; 50 kHz maximale Schrittweite; 5 ms minimale Scanzeit
  • dBµV/m
  • Für die zutreffende Geometrie den zitierten Regelungsanhang und Genehmigungsprüfplan verwenden.
Letzte Prüfung von Quellenlink und Kontext
Prüfmethode
Quellenlink, Ausgaben-/Abschnittsverweis und Messkontext wurden mit den hier angezeigten Werten abgeglichen. Diese Referenz ist keine formelle Konformitätsbewertung oder Zertifizierung.

Technische Einordnung

Vor einer Konformitätsentscheidung passenden Fahrzeug-/Komponentenumfang, Normausgabe, Klasse, Methode, Empfängereinstellung und vollständigen Prüfplan auswählen.