FCC Part 15 Gestrahlte Störaussendung (RE) Grenzwerte
FCC Abschnitt 15.109 – Gestrahlte Grenzwerte
Kurzreferenz für die FCC Part 15 Grenzwerte (Abschnitt 15.109 Gestrahlte Störaussendung). Zeigt die Feldstärke-Grenzwerte für Klasse A (10m) und Klasse B (3m) in μV/m und dBµV/m.
Class B (3m distance)
Class A (10m distance)
Übersicht zur gestrahlten Störaussendung nach FCC Part 15
FCC Part 15.109 legt die Grenzwerte der gestrahlten Störaussendung für unbeabsichtigte Strahler (unintentional radiators) fest. Diese Grenzwerte sollen elektromagnetische Störungen lizenzierter Kommunikationsdienste verhindern.
Messentfernung: Die Grenzwerte für Geräte der Klasse B sind in der Regel für einen Messabstand von 3 Metern spezifiziert. Für Geräte der Klasse A gelten sie meist bei 10 Metern. Wenn Messungen in einer anderen Entfernung durchgeführt werden, muss ein Extrapolationsfaktor (typischerweise 20 dB/Dekade) angewendet werden. Für schnelle Umrechnungen können Sie unseren Messdistanz-Rechner nutzen.
Berechnungen: Die Norm spezifiziert die Feldstärke in Mikrovolt pro Meter (μV/m). Zur einfacheren Handhabung in der Praxis stellt diese Seite auch die in Dezibel-Mikrovolt pro Meter (dBµV/m) umgerechneten Werte bereit, berechnet nach der Formel: dBµV/m = 20 * log10(μV/m).
So lesen Sie diese FCC-Part-15-Referenz
Aufgabe
Diese Seite dient dazu, ein Ergebnis der abgestrahlten Feldstärke eines unbeabsichtigten Strahlers mit den 3-m-Grenzwerten der Klasse B oder den 10-m-Grenzwerten der Klasse A nach 47 CFR § 15.109 zu vergleichen. Die beiden Abstände bleiben sichtbar, weil gleiche Feldstärkeeinheiten unterschiedliche Messgeometrien nicht austauschbar machen.
Vor dem Vergleich auswählen
Geräteklasse und vorgeschriebenen Messabstand vor der Bewertung der Reserve bestimmen. Außerdem Frequenzbereich, Detektor und Messbestimmungen aus § 15.33 und § 15.35 prüfen; ein anderer Abstand oder eine Trägerstrom-Ausnahme muss aus dem Regelungstext folgen und darf nicht pauschal mit 20 dB/Dekade angenommen werden.
Bedeutung der angezeigten Zeilen
- Klasse B, § 15.109(a)
- Die Tabelle ist auf 3 m bezogen: 100, 150, 200 und 500 µV/m für 30–88, 88–216, 216–960 und über 960 MHz.
- Klasse A, § 15.109(b)
- Die Tabelle ist auf 10 m bezogen: 90, 150, 210 und 300 µV/m für dieselben Frequenzbereiche; die Spalte dBµV/m ist lediglich die logarithmische Einheitenumrechnung.
- Bandgrenzen und Anwendungsbereich
- An einer Frequenzgrenze gilt der strengere Grenzwert. Unter 30 MHz können Trägerstromsysteme und andere Sonderfälle auf andere Absätze verweisen; die Zeilen ab 30 MHz sind daher keine allgemeine Niederfrequenzregel.
Häufige Fehlinterpretation
Ein 3-m-Ergebnis der Klasse B darf nicht direkt mit der 10-m-Zeile der Klasse A verglichen werden. Auch eine Abstandsumrechnung darf erst nach Prüfung des anwendbaren FCC-Messverfahrens erfolgen. Die µV/m-zu-dBµV/m-Werte sind Einheitenumrechnungen und keine zusätzlichen Grenzwerte.
Grenze dieser Referenz
EMCCalc stellt die zitierten Feldstärkezeilen als technische Referenz dar. Die Seite ersetzt weder § 15.109 noch den zutreffenden Detektor und das vollständige Messverfahren oder eine formelle Gerätezulassungsbewertung.
Inhaltlich geprüft:
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Quelle und Prüfung
- Primärquelle
-
Elektronischer Code of Federal Regulations — 47 CFR § 15.109 Unterabschnitt B, § 15.109 (Grenzwerte für gestrahlte Störaussendungen)
- Anwendungsbereich
- Unbeabsichtigte Strahler und digitale Geräte; Grenzwerte der Klassen A und B werden getrennt dargestellt.
- Vor dem Vergleich prüfen
-
- 30 MHz und darüber
- Klasse B: 3 m; Klasse A: 10 m
- Feldstärke in µV/m und dBµV/m
- Messverfahren und jeder alternative Abstand müssen dem Regelungstext folgen
- Letzte Prüfung von Quellenlink und Kontext
- Prüfmethode
- Quellenlink, Ausgaben-/Abschnittsverweis und Messkontext wurden mit den hier angezeigten Werten abgeglichen. Diese Referenz ist keine formelle Konformitätsbewertung oder Zertifizierung.
Technische Einordnung
Vor dem Vergleich eines Messwerts die richtige Geräteklasse, den Port, Detektor, Frequenzbereich, Prüfplatz und Abstand auswählen.