FCC Part 15 Leitungsgebundene Störaussendung (CE) Grenzwerte
FCC Abschnitt 15.107 – Leitungsgebundene Grenzwerte
Kurzreferenz für die genauen FCC Part 15 Grenzwerte (Abschnitt 15.107 Leitungsgeführte Störaussendung). Zeigt Quasi-Spitzenwert- und Mittelwert-Grenzwerte für digitale Geräte der Klasse A und B.
Class B (Residential / Commercial)
* Für Geräte der Klasse B nimmt der Grenzwert im Bereich von 0,15 bis 0,50 MHz linear mit dem Logarithmus der Frequenz ab.
Class A (Industrial)
Übersicht zur leitungsgebundenen Störaussendung nach FCC Part 15
FCC Part 15.107 legt die Grenzwerte für hochfrequente Störspannung fest, die in das Wechselstromnetz zurückgespeist wird. Diese Vorschriften stellen sicher, dass digitale Geräte andere an dasselbe Stromnetz angeschlossene Geräte nicht unzulässig stören.
Digitales Gerät der Klasse A: Ein digitales Gerät, das für den Einsatz in einer gewerblichen, industriellen oder geschäftlichen Umgebung vertrieben wird. Ausgenommen sind Geräte, die für den Vertrieb an die breite Öffentlichkeit oder für den Einsatz im Wohnbereich bestimmt sind.
Digitales Gerät der Klasse B: Ein digitales Gerät, das für den Einsatz in Wohnbereichen (sowie gewerblichen, geschäftlichen und industriellen Umgebungen) vermarktet wird. Die Grenzwerte der Klasse B sind strenger ausgelegt als die der Klasse A.
So lesen Sie diese FCC-Part-15-Referenz
Aufgabe
Diese Seite dient dazu, eine leitungsgebundene HF-Spannungsmessung eines netzbetriebenen digitalen Geräts mit den Grenzwerten der Klasse A oder B nach 47 CFR § 15.107 zu vergleichen. Die Tabelle ist auf die Messung am Netzanschluss ausgerichtet und ist keine pauschale Konformitätsaussage.
Vor dem Vergleich auswählen
Zuerst die Geräteklasse bestimmen und bestätigen, dass am Netzanschluss jede AC-Leitung gegen Masse gemessen wird. Zum zitierten FCC-Messkontext gehört ein 50-µH/50-Ohm-LISN; ein Gerät, das ausschließlich mit Batterie arbeitet und nie am AC-Netz betrieben wird, wird nach § 15.107(d) anders behandelt.
Bedeutung der angezeigten Zeilen
- Klasse B, § 15.107(a)
- 150 kHz–30 MHz; 150–500 kHz enthält frequenzabhängige Endwerte (66→56 dBµV Quasi-Peak und 56→46 dBµV Mittelwert), danach folgen die Bereiche 56/46 und 60/50 dBµV.
- Klasse A, § 15.107(b)
- 150 kHz–30 MHz; 150–500 kHz gilt 79/66 dBµV, 500 kHz–30 MHz gilt 73/60 dBµV.
- Grenzen der Frequenzbänder
- An einer Bandgrenze gilt der niedrigere Grenzwert. Eine Angabe wie 66→56 darf nicht als konstanter Grenzwert von 66 dBµV gelesen werden; Klasse A und B sind getrennt auszuwählen.
Häufige Fehlinterpretation
Ein leitungsgebundener Grenzwert ist kein Grenzwert der abgestrahlten Feldstärke: Es gibt hier keinen Antennenabstand und keine Einheit dBµV/m. Für Trägerstromsysteme unter 30 MHz und Geräte mit indirektem AC-Anschluss gelten zusätzliche Bedingungen im Regelungstext; diese Tabelle ersetzt daher keine vollständige Zulassungsentscheidung.
Grenze dieser Referenz
EMCCalc übernimmt die zitierten Grenzwertzeilen und erklärt ihre Auswahl. Die Seite ersetzt weder die aktuelle FCC-Regel noch das vollständige Messverfahren oder eine formelle Supplier’s Declaration of Conformity/Zertifizierungsbewertung.
Inhaltlich geprüft:
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Quelle und Prüfung
- Primärquelle
-
Elektronischer Code of Federal Regulations — 47 CFR § 15.107 Unterabschnitt B, § 15.107 (Grenzwerte für leitungsgebundene Störaussendungen)
- Anwendungsbereich
- Unbeabsichtigte Strahler und digitale Geräte; Grenzwerte der Klassen A und B werden getrennt dargestellt.
- Vor dem Vergleich prüfen
-
- AC-Netzanschluss
- 0,15–30 MHz
- Quasi-Peak- und Mittelwertdetektoren
- dBµV
- Für Klasse B ändern sich die Werte von 0,15–0,50 MHz mit der Frequenz
- Letzte Prüfung von Quellenlink und Kontext
- Prüfmethode
- Quellenlink, Ausgaben-/Abschnittsverweis und Messkontext wurden mit den hier angezeigten Werten abgeglichen. Diese Referenz ist keine formelle Konformitätsbewertung oder Zertifizierung.
Technische Einordnung
Vor dem Vergleich eines Messwerts die richtige Geräteklasse, den Port, Detektor, Frequenzbereich, Prüfplatz und Abstand auswählen.